KassenSichV Kantine: Pflichten 2026 für Betreiber
TSE-Pflicht, Belegausgabe, GoBD und Meldepflicht verständlich erklärt, mit Checkliste für Kantinen, Mensen und Caterer in der Gemeinschaftsverpflegung.
Die KassenSichV (Kassensicherungsverordnung) betrifft jede Kantine, Schulmensa und jeden Caterer, der elektronisch kassiert. Wer in der Gemeinschaftsverpflegung digital abrechnet, muss seine Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) schützen, Belege bereitstellen und seine Aufzeichnungen GoBD-konform archivieren. Dieser Leitfaden fasst die zentralen Pflichten 2026 zusammen und liefert eine praxisnahe Checkliste.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bitte stimmen Sie konkrete Pflichten mit Ihrem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt ab.
Worum geht es bei der KassenSichV?
Die KassenSichV konkretisiert die Anforderungen des § 146a der Abgabenordnung (AO). Ziel ist, Manipulationen an Kasseneinnahmen technisch zu verhindern. Jede aufzeichnungspflichtige Kasse muss dafür ihre Einzelaufzeichnungen über eine zertifizierte TSE absichern. Das gilt unabhängig davon, ob Sie eine Betriebskantine, eine Schulmensa, eine Klinikcafeteria oder einen Cateringbetrieb führen. Entscheidend ist die elektronische Aufzeichnung von Bargeschäften.
Auch in bargeldnahen Modellen mit Aufwerter und Chipkarte entstehen kassenrelevante Vorgänge, die korrekt erfasst werden müssen. Die TSE-Pflicht knüpft an die Kasse an, nicht an das Zahlungsmittel.
Die wichtigsten Pflichten im Überblick
- TSE-Pflicht: Jede elektronische Kasse benötigt eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung. Sie signiert jede Buchung manipulationssicher (Zeitstempel, fortlaufender Zähler, Prüfwert).
- Belegausgabepflicht: Auf Verlangen ist ein Beleg auszugeben. Die Ausgabe darf digital erfolgen (z. B. QR-Code, App, E-Mail). Ein Papierbon ist nicht zwingend.
- Meldepflicht: Elektronische Aufzeichnungssysteme sind dem Finanzamt zu melden. Die Übermittlung erfolgt seit 2025 standardisiert über die Finanzverwaltung.
- GoBD-konforme Aufbewahrung: Aufzeichnungen müssen unveränderbar, vollständig, zeitgerecht und maschinell auswertbar gespeichert werden, inklusive der DSFinV-K-Exporte für die Kassen-Nachschau.
- Verfahrensdokumentation: Halten Sie fest, wie Ihr Kassensystem arbeitet, welche TSE eingesetzt wird und wie Daten gesichert werden.
TSE, GoBD und DSFinV-K richtig einordnen
Die TSE sichert den einzelnen Geschäftsvorfall ab. Die GoBD regeln, wie die daraus entstehenden Daten ordnungsmäßig aufbewahrt werden. Der einheitliche Exportstandard DSFinV-K sorgt dafür, dass Prüfer die Daten bei einer Kassen-Nachschau strukturiert auslesen können. Diese drei Bausteine greifen ineinander: Eine TSE allein genügt nicht, wenn die Archivierung lückenhaft ist.
In der Gemeinschaftsverpflegung kommen oft mehrere Ausgabestellen, SB-Terminals und mobile Kassen zusammen. Wichtig ist, dass alle aufzeichnungspflichtigen Geräte angebunden sind und zentral revisionssicher zusammenlaufen.
Checkliste für Betreiber
- Sind alle Kassen und SB-Terminals mit einer zertifizierten TSE ausgestattet?
- Ist die (digitale) Belegausgabe technisch eingerichtet und für Gäste nutzbar?
- Wurden die Kassensysteme fristgerecht dem Finanzamt gemeldet?
- Liegt eine revisionssichere, GoBD-konforme Archivierung der Einzelaufzeichnungen vor?
- Lässt sich der DSFinV-K-Export auf Knopfdruck erzeugen?
- Existiert eine aktuelle Verfahrensdokumentation?
Häufige Fragen
Gilt die TSE-Pflicht auch für eine kleine Betriebskantine?
Sobald Sie eine elektronische Kasse einsetzen und aufzeichnungspflichtige Umsätze entstehen, greift die TSE-Pflicht, unabhängig von der Größe. Maßgeblich ist die Art der Aufzeichnung, nicht der Umsatz.
Reicht eine TSE aus, um KassenSichV-konform zu sein?
Nein. Die TSE sichert die einzelne Buchung. Hinzu kommen Belegausgabe, Meldepflicht, GoBD-konforme Archivierung und eine Verfahrensdokumentation.
Sind bargeldlose Chipkarten-Systeme von der TSE-Pflicht befreit?
Nein. Die Pflicht knüpft an die elektronische Kasse an, nicht an das Zahlungsmittel. Auch bargeldlose Vorgänge müssen manipulationssicher aufgezeichnet werden.
Die Kassen- und Bezahlsysteme von GiroWeb Mitte sind durchgängig KassenSichV- und GoBD-konform ausgelegt, mit zertifizierter TSE, digitaler Belegausgabe und DSFinV-K-Export. Gern prüfen wir Ihre bestehende Infrastruktur in einem unverbindlichen Beratungsgespräch.